BFH: Leasingsonderzahlung dem Veranlagungszeitraum zuordnen
Werden in Therapiepraxen Hausbesuche mit dem privaten Pkw erledigt, handelt es sich bei den anfallenden Kosten um sofort abziehbare Werbungskosten. Dazu gehörten nach bisheriger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes (BFH) auch Leasingsonderzahlungen. Mit einer aktuellen Entscheidung aus dem November 2024 rückt der BFH jetzt davon ab: Die tatsächlichen Kosten für beruflich veranlasste Fahrten seien periodengerecht den jeweiligen Veranlagungszeiträumen zuzuordnen (Az.: VI R 9/22).

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