Extrabudgetäre Verordnung von Physiotherapie bei Parkinson
Bei Ewa wurde vor fünf Jahren Parkinson diagnostiziert. Nun ist sie auf den Rollator angewiesen, weil vor allem die posturale Instabilität, die Kamptokormie und die psychomotorische Verlangsamung stark zugenommen haben. Sie stürzt inzwischen fast täglich, vor allem beim Drehen auf der Stelle und durchs Freezing. Das führt dazu, dass sie fast nur noch sitzt und kaum mehr als 400 Schritte pro Tag geht. All das veranlasst ihre Neurologin dazu, ihr Physiotherapie zu verordnen. Aufgrund der Parkinson-Diagnose besteht ein besonderer Verordnungsbedarf (BVB), sodass die Ärztin in Absprache mit dem Physiotherapeuten das Heilmittel „KG-ZNS“ als Doppelbehandlung und Hausbesuch verordnet, ohne dass es ihr ärztliches Heilmittelbudget belastet.

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