Kranke Mitarbeiter im Urlaub – das müsst Ihr beachten
Katrin Schwabe-Fleitmann
Eure Mitarbeiterin hat Urlaub, aber dann kommt der Anruf: Sie ist krank. Statt Ferien wartet nur das Bett auf sie. Das bedeutet für Euch: Wer im Urlaub erkrankt, behält seinen Urlaubsanspruch. Gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen - auch aus dem Ausland. Wer im Urlaub erkrankt, gilt genauso als arbeitsunfähig, wie zu Hause vor Ort. Die…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
16.01.2026
Inhaber bereichern sich auf Kosten der Mitarbeitenden?
Die Heilmittelhonorare steigen innerhalb von zehn Jahren auf mehr als das Doppelte an, aber statt di...
16.01.2026
Urlaub auf Ansage: Betriebsferien – ja oder nein?
Alle zusammen oder jeder für sich? Viele Praxisinhaber:innen stellen sich die Frage, ob Betriebsferi...
09.01.2026
TI-Pauschalen für 2026 steigen
Für alle Physiotherapie-Praxen, die sich an die Telematikinfrastruktur bereits angeschlossen haben o...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.