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Kranke Mitarbeiter im Urlaub – das müsst Ihr beachten

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 3 Minuten Lesezeit

Eure Mitarbeiterin hat Urlaub, aber dann kommt der Anruf: Sie ist krank. Statt Ferien wartet nur das Bett auf sie. Das bedeutet für Euch: Wer im Urlaub erkrankt, behält seinen Urlaubsanspruch. Gemäß § 9 Bundesurlaubsgesetz (BurlG) werden diese Tage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Vorausgesetzt, die Arbeitsunfähigkeit wird durch ein ärztliches Attest nachgewiesen - auch aus dem Ausland. Wer im Urlaub erkrankt, gilt genauso als arbeitsunfähig, wie zu Hause vor Ort. Die…

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