OLG: Patienten haben Anspruch auf kostenlose Kopie ihrer Akte
Die erste Kopie ihrer Akte steht Patientinnen und Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich kostenlos zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich klargestellt (Az.: 4 U 425/24). Gleiches gilt auch für die Patientenakte in Therapiepraxen. Diese Kopie stehe dem Betroffenen auch dann zu, wenn er beabsichtigt, auf Grundlage dieser Unterlagen eine Schadensersatzforderung geltend zu machen.

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