OLG: Patienten haben Anspruch auf kostenlose Kopie ihrer Akte
Katrin Schwabe-Fleitmann
Die erste Kopie ihrer Akte steht Patientinnen und Patienten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) grundsätzlich kostenlos zu. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Dresden kürzlich klargestellt (Az.: 4 U 425/24). Gleiches gilt auch für die Patientenakte in Therapiepraxen. Diese Kopie stehe dem Betroffenen auch dann zu, wenn er beabsichtigt, auf Grundlage dieser Unterlagen eine Schadensersatzforderung geltend zu machen. Im vorliegenden Fall war die Klägerin wegen einer…
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