Vorsicht bei der Blanko-VO Physio
Als die Blankoverordnung Physiotherapie für Schulterdiagnosen eingeführt wurde, haben wir uns gefreut, dass es nun zumindest hier endlich die physiotherapeutische Diagnostik (PD) als eigene abrechenbare Position gibt. Wie wir wissen, muss diese vor der ersten Behandlung stattfinden. Und beim Behandlungsbeginn gilt für die Blanko-VO dasselbe wie bei anderen Verordnungen: Innerhalb von 28 Tagen, bei dringlichem Behandlungsbedarf innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung muss die Behandlung begonnen werden. Wenn nicht, verliert die Verordnung ihre Gültigkeit. Es stellt sich nun die Frage: Zählt die physiotherapeutische Diagnostik hier als Behandlung?

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