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Bundesbeihilfesätze für Physiotherapie steigen zum 1. Mai 2025

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) hat mit Wirkung zum 1. Mai 2025 die beihilfefähigen Höchstsätze im Bereich der Physiotherapie angepasst. Die neuen Beiträge gelten gemäß Anlage 9 zu § 23 der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV) für entstandene Aufwendungen für ärztlich oder zahnärztlich verordnete Heilmittel im Bereich der Physiotherapie. Für die einzelnen Bundesländer gibt es teilweise abweichende Regelungen in den Landesbeihilfeverordnungen.

Alle Informationen im Detail einschließlich der ab 1. Mai 2025 gültigen Beträge gibt es im aktuellen Merkblatt Beihilfe-Heilmittel herausgegeben vom BVA (Stand Mai 2025). Für die Physiotherapie-Praxen sind die festgelegten Höchstsätze der Beihilfe nicht bindend, und die tatsächlichen Behandlungskosten können abweichen. Preise und Leistungen sollten deshalb unbedingt vor Therapiebeginn per Honorarvertrag vereinbart werden.

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