Zum 1. Mai 2025 steigen die Vergütungen der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) für physiotherapeutische Leistungen. Danach werden die Preise für alle Behandlungen im Zeitraum vom 1. Mai bis zum 31. Juli 2025 um temporär 8,02 Prozent erhöht.
Ab dem 1. August 2025 tritt die reguläre Vergütungsanpassung in Kraft. Die Erhöhung liegt bei 4,01 Prozent und entspricht dem längerfristig geplanten Anpassungsmechanismus. Die neue Preisliste ab 1. Mai 2025 gibt es hier, die Preisliste ab 1. August 2025 hier.
Die DGUV weißt darauf hin, dass für die Abrechenbarkeit dieser Gebühren ist der erste Behandlungstag einer Verordnung ausschlaggebend ist. Die Gebühren können daher für Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 30.04.2025 bzw. nach dem 31.07.2025 stattfindet, in Rechnung gestellt werden.
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
2 Kommentare
Regina
Ihr seid wieder mal schneller als meine Abrechnungsstelle. 👏
E.A.
Dass bedeutet dass die aktuellste und gültige DGUV Preise sind die ab 01.08.25 , und eigentlich wieder niedriger sind als der ab 01.05.25, weil das nur eine Temporäre erhöhung für diese paar Monate war ? Weisst man zufällig wieso das nur Temporär war ?