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ePA startet – und Ihr seid als Heilmittelerbringer mit dabei

Am kommenden Dienstag startet die elektronische Patientenakte (ePA) offiziell. Damit wird ein weiterer wichtiger Baustein der Telematikinfrastruktur (TI) Realität – und das Gesundheitswesen in Deutschland ein ganzes Stück digitaler. Auch wenn der Start nicht überall reibungslos verlaufen dürfte, geht es in die richtige Richtung: Die TI wächst weiter zu einer stabilen Grundlage für eine moderne, vernetzte und sektorenübergreifende Versorgung.
TI: Sorgenkind Datenschutz
© iStock: pictafolio-180819738

Was bedeutet das für Deine Praxis?

Zunächst: Die ePA ist ein freiwilliges Angebot. Gesetzlich Versicherte entscheiden selbst, ob sie sie nutzen möchten. Und auch Ärzt:innen sind aktuell noch nicht verpflichtet, Daten in die ePA einzupflegen – das ist erst ab dem 1. Oktober 2025 geplant.

Trotzdem lohnt es sich für Euch, jetzt hinzuschauen und Euch schon mal an die Telematikinfrastruktur anzuschließen. Denn die ePA bietet Euch spätestens ab Oktober die Möglichkeit, medizinische Informationen gezielter auszutauschen und die Versorgung besser zu dokumentieren. Mit Zustimmung Eurer Patient:innen könnt Ihr beispielsweise Medikationspläne, Diagnosen oder ärztliche Verordnungen einsehen – das spart Zeit, verbessert die Abstimmung und hilft, unnötige Doppeluntersuchungen zu vermeiden. In Zukunft werdet Ihr außerdem eigene Behandlungsberichte oder Therapieverläufe in der ePA speichern können – ein echter Schritt in Richtung Zusammenarbeit auf Augenhöhe.

Tipp: Denkt daran, dass der gesamte Prozess des TI-Anschlusses ein wenig dauert. Wenn Ihr Ende des Jahres die ePA Eurer Patient:innen einsehen möchtet, solltet Ihr jetzt loslegen und Euch anschließen. Ihr wollte den Anschluss an die TI nicht alleine bewältigen? Kein Problem, hier findet Ihr Unterstützung – ohne, dass Euch weitere Kosten entstehen: www.buchner.de/buchnerti

Wichtig: Zugriff nur mit Freigabe

Der Zugriff auf die ePA ist aktuell nur möglich, wenn Eure Patient:innen diesen aktiv freischalten. Das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) „im Behandlungskontext“ – also während einer laufenden Behandlung – ist im SGB V zwar ausdrücklich auch für Heilmittelerbringer:innen vorgesehen. Die gematik hat dieses Zugriffsrecht bislang aber technisch nicht vollständig umgesetzt. Ein Zugriff allein über die eGK ist deshalb zurzeit noch nicht möglich.

Fazit

Auch wenn nicht alles auf Anhieb perfekt läuft: Die ePA bringt Euch näher an die digitale Versorgung heran. Sie schafft neue Möglichkeiten für Austausch, Qualität und Transparenz – und Ihr könnt von Anfang an mitgestalten. Jetzt ist ein guter Zeitpunkt, um Euch vorzubereiten und Eure Praxis fit für die TI zu machen. Wenn Ihr mehr wissen möchtet: Am 5. Mai 2025 um 19 Uhr findet wieder unser TI-Update Infoabend statt. Das ist auch der richtige Ort, um Eure Fragen zu stellen.

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