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G-BA erleichtert Zugang zu Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat kürzlich Vorgaben in der Hilfsmittel-Richtlinie geändert, um Menschen mit schweren, komplexen oder mehrfachen Behinderungen den Zugang zu Hilfsmitteln wie Gehhilfen oder Sprechmittel zu erleichtern.
Sofa, Dusch-WC, Seniorengeschirr, Möbelerhöhung
© LongLeif GaPa gGmbH

Möglich wurde dies mit einer Ergänzung des § 33 Abs. 5c Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG). Die Erforderlichkeit eines Hilfsmittels sei danach begründet, wenn sich Versicherte in einem Sozialpädiatrischen Zentrum (SPZ) oder in einem Medizinischen Zentrum für Erwachsene mit Behinderungen (MZEB) in Behandlung befinden und die Hilfsmittelversorgung von den behandelnden Ärzt:innen empfohlen wird. Eine Prüfung der Krankenkasse entfällt.

Grundsätzlich überprüfen die Krankenkassen, ob ein bestimmtes Hilfsmittel medizinisch erforderlich ist. Im Zweifelsfall bedienen sie sich dabei der Kompetenz des fachlich unabhängigen Medizinischen Dienstes. DieÄnderungen an der Hilfsmittel-Richtlinie sollen den Prüf- und Genehmigungsprozess künftig vereinfachen, heißt es beim G-BA.

Ein Tipp: Wenn Ihr Patient:innen behandelt, die Probleme mit dem Genehmigungsprozess eines Hilfsmittels haben, könnt Ihr ihnen empfehlen, sich in einem solchen Zentrum behandeln zu lassen, um so schneller mit Hilfsmitteln versorgt zu werden.

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