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Physiotherapie: Unterschiedliche Regelungen bei Preiserhöhung

Zum 1. April 2025 sind die Preise in der Physiotherapie gestiegen. Allerdings unterscheiden sich die Regelungen für die Blankoverordnung von denen bei der „klassischen“ Verordnung (nach § 125 SGB V).
Halbe Urlaubstage sind gesetzlich nicht vorgesehen
© marchmeena29

Für die Blankoverordnung gilt: Die Vergütung für Behandlungen, die im Rahmen einer Blankoverordnung erbracht werden, steigen für alle Blankoverordnungen, die seit dem 1. April 2025 ausgestellt wurden. Für Blanko-VO, die vor dem 1. April 2025 ausgestellt wurden, gelten für alle Behandlungen weiterhin die Preise, die am Ausstellungsdatum gültig waren. Sprich: Habt Ihr eine Blanko-VO, die am 25. März ausgestellt wurde, müsst Ihr die gesamte Verordnung mit den Preisen vom 25. März abrechnen.

Anders sieht es bei den Verordnungen nach § 125 SGB V aus. Hier entscheidet nicht das Ausstellungsdatum der VO, sondern das Behandlungsdatum über die Vergütung. Das heißt: Für alle Behandlungen, die seit dem 1. April 2025 durchgeführt wurden, könnt Ihr die neuen Preise abrechnen. Es spielt keine Rolle, ob die Verordnung bereits vor dem 1. April 2025 ausgestellt wurde. Für alle Behandlungen bis zum 31. März gelten die alten Preise.

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