Vorsicht: Rückzahlung möglich!
Da Ihr als Selbstständige kein festes Gehalt habt, läuft bei der Berechnung Eures Elterngelds vieles vorläufig. Habt Ihr für den Bemessungszeitraum noch keinen Steuerbescheid, reicht Ihr beispielsweise den des vorherigen Jahres ein. Ist der Steuerbescheid für den Bemessungszeitraum dann da, wird wieder neu berechnet.

Weiterlesen als Abonnent von up|unternehmen praxis…
Vielen Dank, dass Du up|unternehmen praxis liest.
Dieser Artikel ist exklusiv für angemeldete Benutzer. Du benötigst eines der folgenden Abonnements, um weiterlesen zu können: up online, up magazin, up plus. Unterstütze unabhängigen Journalismus für die Heilmittelbranche und abonniere jetzt, um weiterzulesen. Du kannst das Abo jederzeit kündigen. Mehr Infos zum Abo
Bereits Abonnent oder up|plus-Kunde?
Dann melde Dich mit Deiner buchner ID an.
Hier anmelden
Hier findest Du Deine Abomöglichkeiten.
Hilfe beim Anmelden.