Vorsicht: Rückzahlung möglich!
Yvonne Millar
Da Ihr als Selbstständige kein festes Gehalt habt, läuft bei der Berechnung Eures Elterngelds vieles vorläufig. Habt Ihr für den Bemessungszeitraum noch keinen Steuerbescheid, reicht Ihr beispielsweise den des vorherigen Jahres ein. Ist der Steuerbescheid für den Bemessungszeitraum dann da, wird wieder neu berechnet.Gleiches gilt für Euren Hinzuverdienst, wenn Ihr während des Elterngeldbezugs in Teilzeit arbeitet. Ihr gebt in Eurem Elterngeld-Antrag eine Prognose ab, wie hoch Euer Einkommen…
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