Zehn TI-Irrtümer, auf die Ihr nicht reinfallen solltet
Katharina Münster
Ein TI-Anschluss dauert ein wenig, aber er kann wirklich reibungslos und ohne Probleme ablaufen, wenn Ihr Euch informiert oder Euch einen Anbieter sucht, der Euch von Anfang an Schritt für Schritt begleitet. Denn leider gibt es Irrtümer und Stolpersteine, die Ihr aber locker umgehen könnt. Wir zeigen Euch wie. Vorab zur Einordnung: Einige Missverständnisse entstehen, weil der Prozess des TI-Anschlusses allein auf die Ärzt:innen ausgerichtet ist. Ihr bekommt also genau die gleichen Briefe und…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
05.08.2026
Die Entwicklung der Telematikinfrastruktur: Wir blicken auf Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft
Und plötzlich soll im Gesundheitswesen alles digital werden! Tatsächlich kommt bei der Digitalisieru...
17.07.2026
Red Flags beim TI-Anschluss
In letzter Zeit hören wir von Praxisinhaberinnen und -inhabern wieder vermehrt, dass Unternehmen unt...
13.07.2026
Was? Das ist schon 25 Jahre her? Viele weitere Jubiläen in 2026
Ein Vierteljahrhundert ist eine lange Zeit. Das Jahr 2001 war nicht nur die Geburtsstunde der Heilmi...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
4 Kommentare
Marco Bruhn
Wie sieht es bei einer privaten Physiotherapiepraxis und Heilpraktikerpraxis aus?
Bekomme ich die Kosten für die Anbindung an die TI auch von irgendeiner Stelle erstattet?
Denn die private Physiotherapie und der Heilpraktiker gehören ja auch zum Gesundheitssystem und sind gleichberechtigt mit anderen Anbietern im Gesundheitswesen.
Wenigstens eine Kimadresse wäre sinnvoll damit ich mit dem Arzt und den anderen Anbietern kommunizieren kann sowie später dann auch die Rechnungen an den Patienten versenden kann.
Wie sieht es bei einer privaten Physiotherapiepraxis und Heilpraktikerpraxis aus?
Bekomme ich die Kosten für die Anbindung an die TI auch von irgendeiner Stelle erstattet?
Denn die private Physiotherapie und der Heilpraktiker gehören ja auch zum Gesundheitssystem und sind gleichberechtigt mit anderen Anbietern im Gesundheitswesen.
Wenigstens eine Kimadresse wäre sinnvoll damit ich mit dem Arzt und den anderen Anbietern kommunizieren kann sowie später dann auch die Rechnungen an den Patienten versenden kann.
Yvonne Millar
Hallo Marco,
vielen Dank für Deine Frage. Für Privatpraxen gibt es derzeit keine Finanzierungsvereinbarung. Wenn Du mehr darüber wissen möchtest: Wir hatten 2024 im Zusammenhang mit der ePA mit Christian Hälker, dem Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen, Personal, Organisation und IT beim PKV-Verband, auch über die TI-Anbindung von Privatpraxen gesprochen. Den Artikel findest Du hier . Das komplette Gespräch kannst Du Dir auch hier im up-podcast anhören.
Viele Grüße
Yvonne
Hallo Marco,
vielen Dank für Deine Frage. Für Privatpraxen gibt es derzeit keine Finanzierungsvereinbarung. Wenn Du mehr darüber wissen möchtest: Wir hatten 2024 im Zusammenhang mit der ePA mit Christian Hälker, dem Leiter des Geschäftsbereichs Finanzen, Personal, Organisation und IT beim PKV-Verband, auch über die TI-Anbindung von Privatpraxen gesprochen. Den Artikel findest Du hier . Das komplette Gespräch kannst Du Dir auch hier im up-podcast anhören.
Viele Grüße
Yvonne
Salva
1. Für den Anschluss an die TI braucht man technisch gesehen nur die SMC-B.
Für die SMC-B braucht man einen eHBA, diese muss aber weder freigeschalten, noch aktiviert sein.
2. Zum anderen Punkt, das man nur eine SMC-B pro Standort benötigt:
In dem Artikel und dem Artikel den man als Quelle genommen hat, gibt es keine richtigen offiziellen Quellen. Diese Aussage wird einfach in den Raum geworfen und es wird nicht genauer erklärt warum. Dies stimmt so nicht.
Bitte nicht einfach etwas in dem Raum werfen. Das verwirrt die Leute nur umso mehr.
1. Für den Anschluss an die TI braucht man technisch gesehen nur die SMC-B.
Für die SMC-B braucht man einen eHBA, diese muss aber weder freigeschalten, noch aktiviert sein.
2. Zum anderen Punkt, das man nur eine SMC-B pro Standort benötigt:
In dem Artikel und dem Artikel den man als Quelle genommen hat, gibt es keine richtigen offiziellen Quellen. Diese Aussage wird einfach in den Raum geworfen und es wird nicht genauer erklärt warum. Dies stimmt so nicht.
Bitte nicht einfach etwas in dem Raum werfen. Das verwirrt die Leute nur umso mehr.
Katharina Münster
Hallo Salva, vielen Dank für Deine Rückmeldung.
"Für den Anschluss an die TI braucht man technisch gesehen nur die SMC-B. Für die SMC-B braucht man einen eHBA, diese muss aber weder freigeschalten, noch aktiviert sein."
Das ist korrekt und genau das, was wir mit dem Artikel erklären wollen. Wir sprechen diese Punkte im Artikel vor allem deshalb an, weil uns zu diesem Thema viele Kunden kontaktieren. Die Begleitschreiben der VDA sind für einige Heilmittelpraxen verwirrend. Das Aktivieren und Freischalten ist für Heilmittelpraxen nicht nötig. Alle Aufrufe von Seiten der VDA dazu sind zu ignorieren.
Zum anderen Punkt, das man nur eine SMC-B pro Standort benötigt:
"In dem Artikel und dem Artikel den man als Quelle genommen hat, gibt es keine richtigen offiziellen Quellen. Diese Aussage wird einfach in den Raum geworfen und es wird nicht genauer erklärt warum. Dies stimmt so nicht. Bitte nicht einfach etwas in dem Raum werfen. Das verwirrt die Leute nur umso mehr."
Zu dieser Fragestellung haben wir bereits eine Presseanfrage beim GKV-Spitzenverband gestellt. Diese wurde mit Verweis auf die damals noch fehlenden Finanzierungsvereinbarungen für die Logopädie, Podologie und Ergotherapie nicht beantwortet. Unsere Auskunft zu diesem Thema entspricht demnach ausschließlich unserer Auffassung der zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Vereinbarungen. Daher sind keine Quellen im verlinken FAQ-Artikel angegeben. Auf Grundlage der nun neu vorliegenden Finanzierungsvereinbarungen ist eine Neubewertung der Situation und eine Anpassung des Artikels geboten. Vielen Dank für den Impuls.
Beste Grüße
Katharina
Hallo Salva, vielen Dank für Deine Rückmeldung.
"Für den Anschluss an die TI braucht man technisch gesehen nur die SMC-B. Für die SMC-B braucht man einen eHBA, diese muss aber weder freigeschalten, noch aktiviert sein."
Das ist korrekt und genau das, was wir mit dem Artikel erklären wollen. Wir sprechen diese Punkte im Artikel vor allem deshalb an, weil uns zu diesem Thema viele Kunden kontaktieren. Die Begleitschreiben der VDA sind für einige Heilmittelpraxen verwirrend. Das Aktivieren und Freischalten ist für Heilmittelpraxen nicht nötig. Alle Aufrufe von Seiten der VDA dazu sind zu ignorieren.
Zum anderen Punkt, das man nur eine SMC-B pro Standort benötigt:
"In dem Artikel und dem Artikel den man als Quelle genommen hat, gibt es keine richtigen offiziellen Quellen. Diese Aussage wird einfach in den Raum geworfen und es wird nicht genauer erklärt warum. Dies stimmt so nicht. Bitte nicht einfach etwas in dem Raum werfen. Das verwirrt die Leute nur umso mehr."
Zu dieser Fragestellung haben wir bereits eine Presseanfrage beim GKV-Spitzenverband gestellt. Diese wurde mit Verweis auf die damals noch fehlenden Finanzierungsvereinbarungen für die Logopädie, Podologie und Ergotherapie nicht beantwortet. Unsere Auskunft zu diesem Thema entspricht demnach ausschließlich unserer Auffassung der zum Veröffentlichungszeitpunkt gültigen Vereinbarungen. Daher sind keine Quellen im verlinken FAQ-Artikel angegeben. Auf Grundlage der nun neu vorliegenden Finanzierungsvereinbarungen ist eine Neubewertung der Situation und eine Anpassung des Artikels geboten. Vielen Dank für den Impuls.
Beste Grüße
Katharina