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Aufladen von E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei

Im Rahmen der steuerlichen Anreize zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland ist das Aufladen privater E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei. Dies gilt befristet bis Ende 2030. Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird.
Aufladen von E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei
© iStock: SimonSkafar
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