Aufladen von E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei
Katrin Schwabe-Fleitmann
Im Rahmen der steuerlichen Anreize zur Förderung der E-Mobilität in Deutschland ist das Aufladen privater E-Bikes am Arbeitsplatz steuerfrei. Dies gilt befristet bis Ende 2030. Voraussetzung ist, dass dieser geldwerte Vorteil zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Lohn gewährt wird.In einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums wurden die lohnsteuerlichen Regelungen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen auch auf E-Bikes ausgedehnt. Die Lohnsteuerfreiheit gilt für alle E-Bikes, wenn diese…
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