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Bundesamt für Soziale Sicherung bestätigt Kritik am BARMER Heilmittelreport

In ihrem Heilmittelreport 2024 hatte die BARMER u. a. kritisiert, dass die Preissteigerungen in der Heilmitteltherapie zwar zu Umsatzsteigerungen in den Praxen führen, sich aber nicht in der Gehaltsentwicklung der angestellten Therapeutinnen und Therapeuten widerspiegeln. Gegen diese Darstellung hatte der Spitzenverband der Heilmittelverbände (SHV) bereits im Oktober 2024 bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS), offiziell Beschwerde eingelegt. Diese habe das BAS nun „weitgehend bestätigt“, teilt der SHV mit.
Themenschwerpunkt 12.2022: Private Zusatzleistungen
© iStock: Anna Semenchenko

Einen formalen Rechtsverstoß konnte das BAS nicht feststellen, äußerte jedoch in zentralen Punkten Kritik gegenüber der BARMER. Unter anderen beanstandete die Behörde laut SHV, „dass die für die Bewertung der Gehaltsentwicklung relevanten Zahlen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) im Report gänzlich fehlen. Dies stelle einen ‚Mangel an der Richtigkeit der Information‘ dar.“

„Die intensive Auseinandersetzung des BAS mit dem Barmer-Heilmittelreport zeigt, dass unsere Kritik fundiert und gerechtfertigt war“, erklärt Andreas Pfeiffer, Vorsitzender des SHV. „Es ist ein wichtiges Signal für unsere Branche, dass Verzerrungen und Einseitigkeiten in öffentlichen Gesundheitsberichten nicht unwidersprochen bleiben.“

Auf Basis der Beanstandungen des BAS habe die BARMER den Heilmittelreport 2024 überarbeitet und eine aktualisierte Version veröffentlicht, so der SHV. Zudem habe die Krankenkasse angekündigt, im laufenden Jahr keine Fortsetzung der Gehaltsanalyse im Heilmittelreport vorzunehmen. Für mögliche zukünftige Veröffentlichungen wurde eine Vorab-Abstimmung mit dem BAS vereinbart.

Die vollstände Mitteilung des SHV findet Ihr hier.

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Thomas Burak
09.05.2025 15:17

Ich würde gerne den Verwaltungsapperat der Barmer dagegen stellen. Was… Weiterlesen »

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