Extrabudgetäre Verordnung von Logopädie bei Sprachentwicklungsstörung
Lennart (9) weist nach wie vor Lücken in der Sprachentwicklung auf. Die logopädische Behandlung im Vorschulalter war nicht ausreichend. Seine Defizite äußern sich zwar auch im Wortschatz, liegen aber hauptsächlich im Bereich Morphologie und Syntax. Auch das freie, ausreichend informative und strukturierte Erzählen fällt ihm nach wie vor schwer und erfordert Nachfragen, um es zu verstehen. Störungsbewusstsein und Leidensdruck sind vorhanden. Inzwischen fallen seine Lücken auch im Fach Deutsch und in der mündlichen Beteiligung in allen Fächern auf. Er löst Konflikte überwiegend körperlich, wenn er sich Situationen oder Gesprächspartner:innen verbal nicht gewachsen fühlt. Deshalb fordern die Eltern eine Verordnung für Logopädie bei der Kinderärztin ein, die sie dank besonderem Verordnungsbedarf (BVB) ausstellen kann, ohne Auswirkungen auf ihr Heilmittelbudget.

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