Physiotherapie: Neue Preise der Postbeamtenkrankenkassen seit 1. Mai 2025
Zum 1. Mai 2025 wurden die Vergütungssätze der Postbeamtenkrankenkassen (PBeaKK) für physiotherapeutische Leistungen erhöht. Betroffen sind alle Behandlungen von Postbeamten (Mitgliedergruppe A). Als neuer Abrechnungspunkt kommt zusätzlich hinzu: Der physiotherapeutische Befund (Positionsnummer 20301) kann künftig mit bis zu 16,50 Euro abgerechnet werden - einmal je Verordnung, bei längeren Verläufen (mehr als zehn Behandlungseinheiten) auch ein zweites Mal.

Wichtig: Die neuen Vergütungssätze gelten für alle Behandlungen seit dem 1. Mai 2025.
Die neuen Preise orientieren sich an den neuen Bundes-Beihilfesätzen, die ebenfalls seit Mai 2025 gelten. Bei Positionen, die dort fehlen, wird auf die GKV-Sätze zurückgegriffen. Praxen, deren Abrechnungssysteme eventuell noch mit alten Preisen arbeiten, können sich bei der PBeaKK melden und eine Nachzahlung erhalten. Alternativ ist es weiterhin möglich, diese Patientengruppe wie Privatversicherte zu behandeln. Weist die Patient:innen in diesem Fall darauf hin, dass Ihre Versicherung ggf. nicht den vollen Behandlungspreis erstatten wird und schließt unbedingt vorab einen Behandlungsvertrag ab.
