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Post-COVID Syndrom rechtfertigt Anspruch auf Verletztenrente

Die gesetzliche Unfallkasse muss einem Krankenpfleger wegen des Post-COVID Syndroms Verletztenrente zahlen. Das hat das Sozialgericht Heilbronn kürzlich entschieden. Es lägen genügend medizinische Erkenntnisse vor, um es als Folge einer Berufskrankheit anzuerkennen (Az.: S 2 U 426/24). Die Kasse hat beim Landessozialgericht Stuttgart Berufung eingelegt.
Post-COVID Syndrom rechtfertigt Anspruch auf Verletztenrente
© iStock: Dzmitry-Dzemidovich
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Kasper Helena
10.07.2025 20:38

Meine Frau (Intensiv Krankenschwester )gleiche Probleme mit Umfallkasse München. sein… Weiterlesen »

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