BFH: Höhe der Säumniszuschläge des Finanzamtes verfassungsgemäß
Wer Steuernachzahlungen nicht fristgerecht leistet, muss Säumniszuschläge in Höhe von einem Prozent für jeden angefangenen Monat an das Finanzamt zahlen. Das sind auf das Jahr umgerechnet zwölf Prozent. Immer wieder war über die Höhe der Säumniszuschläge gestritten worden. Jetzt hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass seit März 2022 keine ernstlichen Zweifel an ihrer Verfassungsmäßigkeit bestehen (Az.: X B 21/25).

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