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Eigentlich gute Nachrichten für Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen

Ralf Buchner Ralf Buchner
0 3 Minuten Lesezeit

Die Finanzierungsvereinbarung zur Erstattung der TI-Kosten für Ergotherapie-, Logopädie- und Podologiepraxen befindet sich endlich im Unterschriftsverfahren. Die GKV hat zudem bestätigt: Ab dem 1. Oktober 2025 können Anträge zur TI-Kostenerstattung über das zentrale Antragsportal der GKV (antraege.gkv-spitzenverband.de) gestellt werden. Nach 18 Monaten Wartezeit ist das zumindest eine gute Nachricht.

Auch die zweite Bestätigung schafft etwas Klarheit: Was ohnehin längst im § 380 SGB V geregelt ist, gilt jetzt auch offiziell – die TI-Kostenerstattung erfolgt rückwirkend ab dem 1. Juli 2024, sofern eine Praxis bereits zu diesem Zeitpunkt angeschlossen war. Keine Überraschung, aber gut, dass auch das nach eineinhalb Jahren nochmal klargestellt wurde.

Die erste Auszahlung: März 2026

Wirklich erfreulich ist das allerdings nur bedingt. Denn: Die Berechnung des Auszahlungszeitpunkts erfolgt nach dem bekannten Muster aller TI-Finanzierungsvereinbarungen. Das bedeutet: bis spätestens zum 15. des dritten Monats nach Ende des Antragsquartals. Wer also im vierten Quartal 2025, also ab dem 1. Oktober, den ersten Antrag stellt, kann also im März 2026 mit einer Auszahlung rechnen.

Für viele Praxen, die sich aus guten Gründen bereits frühzeitig an die TI angebunden haben, heißt das: Reichlich Wartezeit, bis die Ausgaben erstattet werden. Das ist keine wirklich gute Nachricht.

18 Monate Verhandlung – für ein Ergebnis, das es längst gab

Eigentlich hätte die Vereinbarung laut Gesetz zum 1. Januar 2024 fertig sein sollen. Die GKV hätte dann bis zum 1. Juli 2024 Zeit gehabt, die technischen Voraussetzungen für die Auszahlung bereitzustellen. Doch anstatt auf die bereits bewährte und erprobte Vereinbarung der Physiotherapeut:innen zurückzugreifen, bestand ein Teil der Heilmittelverbände darauf, eigene Regelungen zu verhandeln.

Nach 18 Monaten liegt nun ein Ergebnis vor, das inhaltlich nahezu identisch ist mit dem, was die Physiotherapie seit Jahren nutzt: keine neuen technischen Anforderungen, keine Besonderheiten – nur ein verspäteter Start.

Kein Ruhmesblatt für die Branche

Die wirklich schlechte Nachricht ist daher nicht nur der späte Auszahlungstermin. Es ist vielmehr die Erkenntnis, dass sich die Heilmittelbranche mit diesem Verhandlungsprozess selbst geschadet hat. Denn anstatt zügig eine Lösung umzusetzen, wurde unnötig Zeit verloren – für ein Ergebnis, das kein bisschen besser, nur deutlich später ist.

Gerade in einer Zeit, in der die Branche mehr politische Mitsprache fordert – etwa einen Platz im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) – wirft dieser Fall ein schlechtes Licht auf die Fähigkeit zur strukturierten, einheitlichen Interessenvertretung. Wer gemeinsame Lösungen mit langem Vorlauf blockiert, statt bewährte Modelle einfach zu übernehmen, signalisiert nicht Handlungsfähigkeit – sondern Selbstblockade.

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