Ab dem 1. August 2025 steigt die Vergütung für ergotherapeutische Leistungen um 7,89 Prozent. Für die Monate August und September komme aufgrund der Verzögerung der Entscheidung eine weitere Erhöhung vom 3,945 Prozent hinzu, Das teilt der Bundesverband für Ergotherapeut:innen Deutschland (BED) mit.
Ein Schiedsspruch sei laut Verband nicht nötig gewesen. Die Vertragspartner, also die maßgeblichen Ergotherapieverbände und der GKV-Spitzenverband konnten sich bei ihrem Termin vor der Schiedsstelle gestern (10. Juli 2025) gemeinsam auf diese Entscheidung einigen.
Hintergrund: Die Preisverhandlungen zwischen Verbänden und GKV-Spitzenverband waren im März 2025 in der dritten Runde gescheitert und ein Verfahren bei der Schiedsstelle zur Festsetzung der Preise beantragt worden.
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1 Kommentar
Jurgis Tolkmitt
Eine sehr umständliche Lösung, die für 2 Monate mal wieder viel hin und her mit den Zuzahlungen mit sich bringt. Außer einer pünktlichen Verhandlung (das Ergebnis lag letztlich schon im März so auf dem Tisch) mit dem selben Ergebnis gäbe es ja auch die Möglichkeit, die Preise zum 01.08. für die Laufzeit gleich umzurechnen und damit die 2 Monate mit viel Verwaltungsaufwand zu sparen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass in der Ergotherapie neben dem genannten BED noch der DVE zum Verhandlungsteam gehört; der DVE hat vorsichtig geschätzt die 4-fache Mitgliederzahl und sicher auch die Mehrheit der Praxisinhaber*innen als Mitglieder. Der DVE hat auch den maßgeblichen Antrag für diesen Vergleich vor der Schiedsstelle gestellt, dem dann alle drei Vertragsparteien (GKV, BED und DVE) zugestimmt haben.
Eine sehr umständliche Lösung, die für 2 Monate mal wieder viel hin und her mit den Zuzahlungen mit sich bringt. Außer einer pünktlichen Verhandlung (das Ergebnis lag letztlich schon im März so auf dem Tisch) mit dem selben Ergebnis gäbe es ja auch die Möglichkeit, die Preise zum 01.08. für die Laufzeit gleich umzurechnen und damit die 2 Monate mit viel Verwaltungsaufwand zu sparen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass in der Ergotherapie neben dem genannten BED noch der DVE zum Verhandlungsteam gehört; der DVE hat vorsichtig geschätzt die 4-fache Mitgliederzahl und sicher auch die Mehrheit der Praxisinhaber*innen als Mitglieder. Der DVE hat auch den maßgeblichen Antrag für diesen Vergleich vor der Schiedsstelle gestellt, dem dann alle drei Vertragsparteien (GKV, BED und DVE) zugestimmt haben.