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Lipödem: Krankenkassen übernehmen Kosten für Fettabsaugung

Gute Nachricht für Lipödem-Patientinnen: Unter bestimmten Bedingungen trägt die gesetzliche Krankenkasse künftig die Kosten für die Absaugung des krankhaft vermehrten Fettgewebes - und zwar unabhängig vom Stadium der Erkrankung. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nun beschlossen.
Lipödem: Krankenkassen übernehmen Kosten für Fettabsaugung
© Svea Pietschmann/G-BA

Zu den Voraussetzungen für eine Operation des Lipödems zählt unter anderen eine sechs Monate andauernde konservative Behandlung, etwa mit Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie. Erst wenn diese nicht zu einer Linderung der Beschwerden führt, kann eine Fettabsaugung verordnet werden, so der G-BA. Bei einem Body-Maß-Index (BMI) von über 35 soll zunächst eine Adipositasbehandlung erfolgen, auch bei einem BMI zwischen 32 und 35 gibt es Einschränkungen.

Der G-BA geht davon aus, dass die Abrechnungsziffern im sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bis zum 1. Januar 2026 feststehen werden. Die Beschlüsse des G-BA werden noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

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Jana
29.07.2025 13:35

es gibt sicher schwerwiegendere Probleme und Herausforderungen (Prävention bzgl. CA… Weiterlesen »

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