Lipödem: Krankenkassen übernehmen Kosten für Fettabsaugung

Zu den Voraussetzungen für eine Operation des Lipödems zählt unter anderen eine sechs Monate andauernde konservative Behandlung, etwa mit Lymphdrainage, Kompression oder Bewegungstherapie. Erst wenn diese nicht zu einer Linderung der Beschwerden führt, kann eine Fettabsaugung verordnet werden, so der G-BA. Bei einem Body-Maß-Index (BMI) von über 35 soll zunächst eine Adipositasbehandlung erfolgen, auch bei einem BMI zwischen 32 und 35 gibt es Einschränkungen.
Der G-BA geht davon aus, dass die Abrechnungsziffern im sogenannten Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) bis zum 1. Januar 2026 feststehen werden. Die Beschlüsse des G-BA werden noch dem Bundesministerium für Gesundheit zur rechtlichen Prüfung vorgelegt.

es gibt sicher schwerwiegendere Probleme und Herausforderungen (Prävention bzgl. CA… Weiterlesen »