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S3-Leitlinie zu „Fetalen Alkoholspektrumstörungen“ aktualisiert

Katrin Schwabe-Fleitmann Katrin Schwabe-Fleitmann
0 1 Minuten Lesezeit

Der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss(G-BA) die S3-Leitlinie „Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Fetalen Alkoholspektrumstörungen“ aktualisiert. Die Leitlinie kann ab sofort auf der AWMF-Website abgerufen werden.

Die neuen Empfehlungen sind darauf ausgerichtet, Fehldiagnosen zu vermeiden und für die erkrankten Kinder und Jugendlichen eine frühzeitige, kindzentrierte und interdisziplinäre Therapie sowie eine bedarfsorientierte Förderung sicherzustellen, informiert der G-BA, der das Vorhaben gefördert hat. In der nicht-medikamentösen Therapie werden ausdrücklich die Ergo-, Physio- und Sprachtherapie hervorgehoben.

Hintergrund: Mütterlicher Alkoholkonsum während der Schwangerschaft kann zu gesundheitlichen Schäden beim ungeborenen Kind führen. Diese werden unter dem Oberbegriff Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD – fetal alcohol spectrum disorders) zusammengefasst. Dazu gehören u.a. körperliche, kognitive und verhaltensbezogene Störungen in der Entwicklung.

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