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G-BA: Langfristiger Heilmittelbedarf auch bei periodischer Lähmung

Seit 1. Juli 2025 können Arztpraxen bei der Diagnose der seltenen genetischen Erkrankung „Periodische Lähmung“ langfristig Physio- und Ergotherapie für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen verordnen, ohne dass diese Verordnungen der Wirtschaftlichkeitsprüfung unterliegen.
Besonderer Verordnungsbedarf
© sturti

Bereits im Februar hatte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) diese Ergänzung der Diagnoseliste zum langfristigen Heilmittelbedarf in Anlage 2 der Heilmittel-Richtlinie beschlossen. Sie ist nun in Kraft getreten.

Physio- und Ergotherapie sollen bei der Erkrankung “Periodische Lähmung” (G72.3) dazu beitragen, die Muskelkraft und -funktion zu erhalten. Zudem sollen hierdurch chronische Muskel- und Gelenkschäden vermieden und die Funktionsfähigkeit bei den Aktivitäten des täglichen Lebens erhalten werden. Somit werden Heilmittelverordnungen der Diagnosegruppen „PN/AT“ und „EN3/SB3“ mit entsprechender ICD-10-Kodierung bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen entlastend berücksichtigt.

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