Urteil: Aufklärung muss immer auch mündlich erfolgen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Vor einer Behandlung sollte immer eine ausreichende Aufklärung stattfinden – und zwar immer auch mündlich. Das gilt sowohl für Ärzt:innen als auch für Heilmittelerbringer:innen. Im Kern müsse es ein „vertrauensvolles Gespräch“ sein, entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: VI ZR 188/23). Im vorliegenden Fall hatte ein Mann aus Südhessen 2015 Schmerzen im rechten Sprunggelenk. Da die konservative Therapie keine Linderung brachte, schlug der Unfallchirurg 2016 eine OP…
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