Zuschüsse für Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse möglich
Wer eine Therapeutin oder einen Therapeuten aus dem Ausland einstellen möchte, muss zwei Hürden überwinden: Da sind zum einen die für eine Berufsausübung erforderlichen Kenntnisse der deutschen Sprache, zum anderen die Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses. Detaillierte Informationen dazu finden Interessierte auf dem Informationsportal der Bundesregierung. Hier können ausländische Fachkräfte aber auch potentielle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber weitere Einzelheiten erfahren.

Da das Anerkennungsverfahren nicht nur zeitaufwändig, sondern auch mit weiteren Kosten wie Gebühren und Auslagen im Rahmen des Verfahrens sowie Übersetzungen oder Beglaubigungen verbunden ist, bietet das Bundesministerium für Bildung und Forschung einen Anerkennungszuschuss. Einzelheiten dazu könnt Ihr im Flyer nachlesen. Weitere Informationen zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz gibt es auch im up-Podcast „Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz – eine Chance für Therapeuten“.
