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5 Fakten zur ePA

die Heilmittelerbringende jetzt kennen sollten
Ab Oktober 2025 müssen Ärztinnen und Ärzte die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. Das heißt, hier finden sich bald Informationen zu Diagnosen und Behandlungen, die auch für Heilmittelerbringende interessant sein können. Hier sind fünf Fakten zur ePA, über die Ihr jetzt Bescheid wissen solltet.
5 Fakten zur ePA
© iStock: Kalawin
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