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iStock: Kalawin

5 Fakten zur ePA

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 3 Minuten Lesezeit

Ab Oktober 2025 müssen Ärztinnen und Ärzte die elektronische Patientenakte (ePA) befüllen. Das heißt, hier finden sich bald Informationen zu Diagnosen und Behandlungen, die auch für Heilmittelerbringende interessant sein können. Hier sind fünf Fakten zur ePA, über die Ihr jetzt Bescheid wissen solltet. 1. ePA-ZUGRIFF nur über die Telematikinfrastruktur Der Zugriff auf die elektronische Patientenakte ist nur für Praxen möglich, die an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind. Denn die…

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