Es ist so weit: Die TI-Finanzierungsvereinbarung für die Ergotherapie, Logopädie und Podologie wurde endlich von allen Vertragspartnern unterzeichnet und auf www.gkv-spitzenverband.de veröffentlicht.
Da es eine gewisse Vorlaufzeit braucht, um das Antragsportal für die neuen Verfahren vorzubereiten, bleibt der Anfang Juli genannte Starttermin für die Antragstellung bestehen. Das hat uns der GKV-Spitzenverband auf Nachfrage nochmals bestätigt. Ab dem 1. Oktober 2025 können dann alle Praxen der Ergotherapie, Logopädie und Podologie, die zu diesem Zeitpunkt an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen sind, die Pauschale beantragen. Die TI-Pauschale wird rückwirkend ab dem 1. Juli 2024 gezahlt.
Wer selbst einen Blick in das Dokument werfen möchte, findet die Finanzierungsvereinbarung auf der Website des GKV-Spitzenverbands in der Rubrik Digitalisierung unter Telematikinfrastruktur. Dort gibt es eine Liste aller aktuell gültigen Finanzierungsvereinbarungen – oder Ihr klickt einfach hier.
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