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BSG: Freiwillige Beiträge zählen nicht zur Grundrente

Das Bundessozialgericht (BSG) hat kürzlich entschieden, dass freiwillig geleistete Beiträge zur Rentenversicherung - anders als Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit - nicht zu den Grundrentenzeiten zählen. Der allgemeine Gleichheitssatz werde dadurch nicht verletzt (Az.: 5 R 3/24 R).
Hintergrund und rechtliche Vorgaben
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