Bundesbeihilfe: Neue Höchstsätze seit 1. September 2025
Zum 1. September 2025 hat die Bundesbeihilfe die Höchstbeträge für beihilfefähige Aufwendungen für einige Leistungen im Heilmittelbereich aktualisiert.

Dies betrifft u. a.
- die Hausbesuchspauschale, die von 25,60 Euro auf 27,60 Euro steigt,
- die versorgungsbezogene Pauschale je Blankoverordnung, die von 91,38 Euro auf 98,60 Euro angehoben wird, sowie
- den Besuch von Patient:innen in einer sozialen Einrichtung inklusive Fahrtkosten. Früher lag er bei 16,70 Euro, jetzt bei 18 Euro.
Eine Übersicht zu weiteren Änderungen der beihilfefähigken Höchstbeträge ab August, September und Oktober 2025 findet Ihr hier.
Die neuen Regelungen gelten nur für Bundesbedienstete wie Zoll oder Bundespolizei. Damit die Anpassungen auch für Landesbeamt:innen gelten, müssen die jeweiligen Landesbeihilfeverordnungen der Bundesländer abgeändert werden. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland und Sachsen-Anhalt erfolgt dies automatisch. Die übrigen Bundesländer entscheiden selbstständig, ob und wann sie die Höchstsätze übernehmen.
| Nicht vergessen: Die Beihilfe legt nicht Eure Privatpreise fest. Sie ist keine Gebührenordnung für Heilmitteltherapie. Über die Privatpreise in Eurer Praxis entscheidet ganz allein Ihr selbst. Mehr dazu findet Ihr hier.
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