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Ergotherapie: Bei Folgeverordnung direkt mit Parallelbehandlung starten?

Bevor in der Ergotherapie eine Parallelbehandlung stattfinden kann, müssen die Patient:innen zunächst mindestens eine Behandlung als Einzel- oder Gruppentherapie erhalten. Unklar ist, ob das nur für die erste Verordnung oder auch bei jeder Folgeverordnung gilt. Wir haben beim GKV-Spitzenverband nachgefragt.
Ergotherapie: Bei Folgeverordnung direkt mit Parallelbehandlung starten?
© iStock: Hispanolistic - 2159758074
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