Ergotherapie: Bei Folgeverordnung direkt mit Parallelbehandlung starten?
Katharina Münster
Bevor in der Ergotherapie eine Parallelbehandlung stattfinden kann, müssen die Patient:innen zunächst mindestens eine Behandlung als Einzel- oder Gruppentherapie erhalten. Unklar ist, ob das nur für die erste Verordnung oder auch bei jeder Folgeverordnung gilt. Wir haben beim GKV-Spitzenverband nachgefragt. Die Leistungsbeschreibung (Anlage 1 des Versorgungsvertrags) für die Ergotherapie gibt vor: „Eine Parallelbehandlung von 2 Patientinnen oder Patienten ist möglich, wenn zuvor ein Anteil der…
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