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E-AUTOS FÜR PRAXEN werden mit Turboabschreibung attraktiver

Mit dem neuen steuerlichen Investitionssofortprogramm macht die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos für Betriebe attraktiver. Es beinhaltet rückwirkend zum 1. Juli 2025 spezielle Abschreibungsmöglichkeiten für reine Elektrofahrzeuge und erleichtert die Privatnutzung betrieblicher E-Autos durch steuerliche Regelungen.

E-AUTOS FÜR PRAXEN werden mit Turboabschreibung attraktiver
© iStock: Ralf Hahn
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