E-AUTOS FÜR PRAXEN werden mit Turboabschreibung attraktiver
Katrin Schwabe-Fleitmann
Mit dem neuen steuerlichen Investitionssofortprogramm macht die Bundesregierung den Kauf von Elektroautos für Betriebe attraktiver. Es beinhaltet rückwirkend zum 1. Juli 2025 spezielle Abschreibungsmöglichkeiten für reine Elektrofahrzeuge und erleichtert die Privatnutzung betrieblicher E-Autos durch steuerliche Regelungen. Wer für seine eigene Praxis zwischen Juli 2025 und Dezember 2027 ein E-Auto kauft, kann 75 Prozent der Anschaffungskosten abschreiben. Im ersten darauffolgenden Jahr ist eine…
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