MINDESTLOHN steigt im neuen Jahr– Mitarbeitergehälter überprüfen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Ab 2026 steigt der gesetzliche Mindestlohn auf 13,90 Euro pro Stunde, ab 2027 auf 14,60 Euro. Für Therapeut:innen spielt das in der Regel keine Rolle – ihre Gehälter liegen meist darüber. Praxisinhaber:innen sollten den Beschluss aber trotzdem im Blick behalten. Vor allem Reinigungskräfte oder generell Minijobber:innen können unter die neue Lohnuntergrenze fallen. Hier gilt: Prüft rechtzeitig, ob die Vergütung Eurer Mitarbeiter:innen angepasst werden muss. Andernfalls drohen Nachzahlungen und…
Unabhängige Informationen, gute Nachrichten, starker Service
Als Mitglied im up-Netzwerk mehr wissen & wertvolle Vorteile erhalten
Auch interessant
13.07.2026
Was? Das ist schon 25 Jahre her? Viele weitere Jubiläen in 2026
Ein Vierteljahrhundert ist eine lange Zeit. Das Jahr 2001 war nicht nur die Geburtsstunde der Heilmi...
05.06.2026
Kita-Zuschuss und Kinderbetreuung: Das Team steuerfrei entlasten
Kinderbetreuung ist für viele Mitarbeiter:innen ein zentraler Stressfaktor – organisatorisch und fin...
03.06.2026
Patientenversorgung: Potenzial der Teilzeitkräfte nutzen
Die Versorgung Eurer Patient:innen steht in Zukunft auf wackeligen Beinen. Wenn wir uns die Zahlen e...
Deine Meinung ist gefragt
Teile deine Gedanken zum Beitrag. Kommentare werden vor der Veröffentlichung geprüft.
Noch keine Kommentare vorhanden. Sei die erste Person mit einem Beitrag.