Wie wir bereits seit längerer Zeit vermutet haben, verschiebt sich der Zeitpunkt, an dem Ihr verpflichtend an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein müsst vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027. So steht es zumindest im Änderungsantrag der CDU, CSU und SPD zum „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“.
Die Begründung: „Die Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung und der Hilfsmittelverordnung werden sich nach hinten verschieben. Das hat zur Folge, dass auch die Verpflichtung für Heilmittelerbringer und für Hilfsmittelerbringer zum Anschluss an die Telematikinfrastruktur zeitlich nach hinten verschoben werden muss.“
Noch ist das Gesetz nicht verabschiedet, aber es gibt keinen Grund, warum die Terminänderung nicht endlich gesetzlich verankert werden sollte. Nichtsdestotrotz lohnt es sich für Euch schon jetzt, Euch an die TI anzuschließen. Ihr könnt KIM nutzen, die elektronische Patientenakte Eurer Patient:innen einsehen und schon einmal alles vorbereiten und testen, bevor der große Ansturm zum 1. Oktober 2027 beginnt. Beachtet zudem: Inzwischen ist die Finanzierung für alle Berufsgruppen geregelt. Das heißt, sobald Ihr angeschlossen seid, stellt Ihr den Antrag und erhaltet die Kostenerstattung. Für mehr Details schaut einfach auf up-aktuell.de/ti
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2 Kommentare
Klaus Gottvater
Wie passt das zusammen, wenn die elektrische Heilmittelverordnung per Gesetz doch bereits zum 01.01.2027 verpflichtend kommen soll? Die Frist muss dann auch nochmal verschoben werden, dazu konnte ich noch nichts finden...
Yvonne Millar
Lieber Klaus,
vielen Dank für Deinen Kommentar. Laut gematik wird die elektronische Heilmittelverordnung tatsächlich erst im Laufe des Jahres 2028 an den Start gehen (Stand September 2025).
Viele Grüße
Yvonne