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TI-Anschluss jetzt – nicht als Pflicht, sondern aus Überzeugung

Gesetzliche Pflicht wird die TI wohl erst ab Oktober 2027
Der Pflichttermin für den TI-Anschluss wird wohl um fast zwei Jahre auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Eine gute Nachricht – aber kein Grund, das Thema auf die lange Bank zu schieben. Denn nur wer sich jetzt mit ePA und KIM beschäftigt, sorgt dafür, dass die digitale Versorgung 2028 wirklich funktioniert. Und die GKV übernimmt dafür die Kosten.
Zehn TI-Irrtümer, auf die Ihr nicht reinfallen solltet
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Die Regierungskoalition hat in dieser Woche einen Änderungsantrag zum „Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ gestellt, um den verbindlichen TI-Anschluss für Heilmittelerbringer auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Das verschafft den TI-Skeptiker:innen fast zwei Jahre zusätzlichen Spielraum. Und: Die Drückerkolonnen mancher Abrechnungsdienstleister, die den Anschluss mit der Angst vor dem 01.01.2026 vermarktet haben, verlieren damit ihr Hauptargument.

Warum die Verschiebung sinnvoll ist

Die neue Frist bis Oktober 2027 ist realistisch und trägt der Situation in den Praxen Rechnung. Sie ermöglicht es, dass sich Heilmittelpraxen weiterhin SGB V-konform verhalten können. Denn Termine im Sozialgesetzbuch einfach zu ignorieren, schafft nur Verunsicherung und untergräbt das Vertrauen in staatliche Institutionen. Eine gesetzlich geregelte Verschiebung ist daher der richtige Weg.

4 Gründe, den TI-Anschluss dennoch nicht aufzuschieben

  1. Von der TI profitieren: Praxen haben Vorteile, wenn sie an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sind. Zum einen könnt Ihr so schon jetzt datensicher via KIM (Kommunikation im Medizinwesen) mit Ärzt:innen kommunizieren. Zum anderen ermöglicht Euch der TI-Anschluss den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA) der Patient:innen.
  2. Verbesserungen anstoßen: Je mehr Praxen an die TI angeschlossen sind, desto besser zeigt sich, ob das jetzige System für Heilmittelpraxen funktioniert und wo nachgebessert werden muss. Der TI-Anschluss ist also jetzt sinnvoll, damit Heilmittelerbringer:innen künftig sinnvoll innerhalb der TI arbeiten können, müssen möglichst viele Praxen bereits jetzt angeschlossen sein – und sich mit der ePA und der KIM vertraut machen. Nur so fällt beispielsweise auf, dass ein ePA-Zugriff, der auf 90 Tage beschränkt ist, für Logopäd:innen und Ergotherapeut:innen viel zu kurz ist, da deren Behandlungen in der Regel länger dauern. Auch wäre es sehr sinnvoll, wenn Heilmittelerbringende Leserechte für die Reha-Unterlagen der Patient:innen in der ePA hätten. Aber solche Baustellen fallen eben nur auf, wenn Therapiepraxen selbst im System sind, dieses nutzen und Verbesserungen anstoßen.
  3. Weiterentwicklung mitgestalten: Wer die TI nutzt, kann zur Entwicklung weiterer sinnvoller Ergänzungen beitragen. Ein Beispiel: Therapieberichte, die direkt in das Praxisverwaltungssystem der Ärzt:innen eingelesen werden können – analog zu Arztbriefen, die bereits als strukturierte eArztbriefe zwischen Mediziner:innen ausgetauscht und direkt ins PVS eingelesen werden, sollte es ein solches maschinenlesbares Format auch für Therapieberichte geben. Doch erst wenn viele Praxen ihre Berichte über KIM als PDF versenden, wächst der Bedarf, ein vergleichbares eTherapiebericht-Format zu schaffen.
  4. Finanzierung gesichert: Der TI-Anschluss wird von der GKV vollständig finanziert. Es gibt also keine wirtschaftlichen Gründe, ihn aufzuschieben. Wer jetzt investiert, bekommt die Kosten erstattet – und kann gleichzeitig helfen, das System in der Praxis weiterzuentwickeln.

Fazit: Nicht aus Pflicht an die TI anschließen, sondern aus Überzeugung

Ein Anschluss an die TI ist nicht deshalb wichtig, weil er irgendwann Pflicht wird – sondern weil er sinnvoll ist. Nur wenn Heilmittelpraxen heute aktiv am System mitarbeiten, können bis zur Einführung der elektronischen Heilmittelverordnung im Jahr 2028 alle Prozesse reibungslos funktionieren:

  • Der Zugriff auf die ePA wird selbstverständlich und praxistauglich,
  • die Kommunikationswege über KIM sind etabliert,
  • und die digitalen Informationen der Heilmittelerbringerpraxen werden für Ärzt:innen nutzbar und integriert.

Und da die GKV den Anschluss vollständig finanziert, gibt es keinen Grund zu warten – wohl aber viele gute Gründe, jetzt zu starten.

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