TI-Pauschalen – Fristen beachten
Erinnerung für alle Ergotherapeut:innen, Logopäd:innen und Podolog:innen: Wer sich vor dem 1. Oktober 2025 an die TI angeschlossen hat, muss daran denken, im 4. Quartal 2025 den Antrag auf Finanzierung zu stellen. Dann erhaltet Ihr rückwirkend Eure entstandenen Kosten seit dem 1. Juli 2024.

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