Bis 31. Dezember 2025: Meldung der Kinderzahl von Mitarbeitenden prüfen
Katrin Schwabe-Fleitmann
Seit dem 1. Juli 2025 besteht eine neue Meldepflicht für Arbeitgeber:innen – also auch für Praxischef:innen. Die Anzahl der Kinder Eurer Mitarbeitenden müsst Ihr nun digital übermitteln, denn sie beeinflusst die Beiträge zur Pflegeversicherung. Aber warum das Ganze? Mitarbeiter:innen mit Kindern zahlen einen geringeren Beitragssatz zur Pflegeversicherung als Menschen ohne Kinder. Wer keine Kinder hat, zahlt seit 2023 einen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten. Ab dem zweiten bis zum fünften Kind…
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