Pflege wird entbürokratisiert – und Therapie?

Denn am kommenden Mittwoch, den 12. November, findet in Berlin der TherapieGipfel statt – und auch dort wird die Ministerin erwartet. Wer die Pflege mit so viel Schwung nach vorne bringt, sollte für die Heilmittelbranche nicht mit leeren Händen kommen.
Das Mindeste, was Frau Warken im Gepäck haben müsste, sind erstens das seit Jahren versprochene neue Berufsgesetz für Physiotherapeut:innen und zweitens endlich konkrete Schritte zur Entbürokratisierung in der Heilmitteltherapie. Denn was für die Pflege gilt, trifft ebenso auf uns zu: Die Belange der Therapeut:innen können am besten durch die Therapeut:innen selbst vertreten werden.
Warken sagte außerdem: „Pflegekräfte können viel mehr, als sie bislang dürfen.“ – Ein Satz, den man eins zu eins auf Therapeut:innen übertragen kann. Ihr könnt viel mehr, als Ihr dürft. Und wer, wenn nicht Ihr, sollte entscheiden, wie Therapie gestaltet wird? Eine pauschale Blankoverordnung für alle Diagnosen wäre ein echter Schritt Richtung Entbürokratisierung – klar, einfach, effizient.
Die Erwartungen an den TherapieGipfel sind also hoch. Bleibt zu hoffen, dass Frau Warken diesen Worten auch Taten folgen lässt.
Ganz am Rande: Mit dem neuen Gesetz wurde auch die TI-Anbindungsfrist für Heilmittelerbringer nun ganz offiziell vom 1. Januar 2026 auf den 1. Oktober 2027 verschoben. Das ist mein Highlight der Woche. Das hat gleich mehrere Gründe. Zum einen sorgt es dafür, dass Praxen ohne TI-Anschluss ab 1. Januar 2026 nicht gegen das Gesetz verstoßen. Den rein formal wäre das der Fall gewesen, wenn das Datum so im Gesetz geblieben wäre. Auch wenn es keine Sanktionen oder Ähnliches nach sich gezogen hätte. Ein weiterer Grund: Die Änderung nimmt TI-Anbietern, die die Anschlussfrist genutzt haben, um unangemessen Druck auszuüben, nun endgültig den Wind aus den Segeln. Und last but not least der dritte Grund: Heilmittelerbringerinnen und -erbringer werden endlich wieder wie Erwachsene behandelt, die selbst entscheiden können, wann der TI-Anschluss für die eigene Praxis richtig und sinnvoll ist.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es bei der Gesetzesänderung dennoch: Der Gesetzgeber hat übersehen, dass im SGB V neben § 360 Absatz 8, der den Zeitpunkt der TI-Anschlusspflicht regelt, auch Absatz 7 angepasst werden müsste. Dort steht der 1. Januar 2027 als Datum, ab dem Ärzt:innen Heilmittel-VO verpflichtend elektronisch ausstellen und Heilmittelerbringende die elektronische Heilmittelverordnung (eHVO) annehmen müssen. Das passt weder zum geänderten Termin für die TI-Anschlusspflicht noch zum Zeitplan der gematik. Die hat bereits mitgeteilt, dass die eHVO wohl erst im Laufe des Jahres 2028 kommen wird. Manchmal wäre es schön, wenn Gesetze so sorgfältig geprüft würden, wie Heilmittelerbringer ihre Verordnungen prüfen müssen …
Apropos prüfen: Bevor die elektronische Heilmittelverordnung nur eine digitale Version der bestehenden Prozesse und Regelungen wird, sollten wir einen kritischen Blick darauf werfen. Denn mit der eHVO bietet sich die Chance, endlich ein paar Probleme anzugehen, die schon lange für unnötig viel Aufwand und Ärger sorgen – bei Ärzt:innen wie Heilmittelerbringer:innen. In „7 Schritte, damit die elektronische Heilmittelverordnung gut wird“ stellen wir Euch vor, wie es gelingen kann, dass die eHVO mehr bewirkt als das Ende von Faxen und Papierkram. Schaut es Euch an und schreibt uns Eure Meinung dazu an redaktion@up-aktuell.de.
Wenn Ihr wissen möchtet, was Gesundheitsministerin Warken auf dem TherapieGipfel im Gepäck hatte, wie es mit eHVO weiter geht und was zum Jahreswechsel für Euch wichtig ist, meldet Euch jetzt schon zum nächsten up-webcast am Dienstag, den 25. November 2025 um 19 Uhr an.
Zum Schluss möchte ich Euch noch an unsere neue App erinnern: „up|unternehmen praxis“ ist jetzt im Google Play Store und App Store verfügbar. Damit könnt Ihr das Magazin jederzeit und überall bequem auf dem Smartphone lesen – oder Euch die Artikel sogar vorlesen lassen. Weitere Informationen findet Ihr hier. Viel Spaß mit der digitalen up!
Herzliche Grüße
Euer Ralf Buchner
