Die GKV-Preise für physiotherapeutische Leistungen werden ab Jahresbeginn 2026 um 2,49 Prozent erhöht. Darauf haben sich die maßgeblichen Berufsverbände und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Außerdem gibt es eine Änderung beim Hausbesuch in Einrichtungen des betreuten Wohnens, wie die Verbände mitteilen.
Die Vergütungserhöhung gilt für alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 stattfinden – sowohl bei regulären Verordnungen als auch bei der Blankoverordnung.
Bei Hausbesuchen in Einrichtungen des betreuten Wohnens gilt ab 01.01.2026 nicht länger die Position 29934 („Hausbesuch in einer sozialen Einrichtung/Gemeinschaft”), sondern die höher vergütete Pauschale für „Hausbesuche in Kurzzeit-, Verhinderungs- und Tagespflege“ (Positionsnummer 29922).
Die neue Vergütungsvereinbarung wird der GKV-Spitzenverband zeitnah auf www.gkv-heilmittel.de veröffentlichen.
Laut Verbandsmeldungen gelten die Verhandlungsergebnisse vorbehaltlich der Gremienzustimmung auf Seiten der Vertragspartner.
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2 Kommentare
Kai Quellmalz
In der Überschrift steht ab 1.1.25.....?????
Yvonne Millar
Hallo Kai, danke für den Hinweis. Es muss natürlich 2026. Wir haben das korrigiert.
Viele Grüße und ein schönes Wochenende