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BSG-Urteil: Keine Nachzahlungen, kein zusätzlicher Spielraum für höhere Preise in der Physiotherapie

Am 18. Dezember 2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt. Das BSG hat gesprochen – und die Physiotherapie-Verbände sind enttäuscht. Denn durch die Entscheidung des BSG seien Preise verhindert worden, die zu einer Gleichstellung ambulanter Praxen an die Situation im öffentlichen Dienst führen könnten.
Nicht nur Finanzämter fragen Kontodaten ab
© iStock: fermate

Zum Hintergrund: Geklagt hatten IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT. Ihr Kernvorwurf: Die Schiedsstelle habe ihren Spielraum überschritten, schlecht bzw. zu spät begründet und mit den gewählten Parametern keine angemessenen Preise ermöglicht. Außerdem sei das Unternehmerrisiko der Praxisinhaber:innen in der Kalkulation praktisch außen vor geblieben.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte der Schiedsstelle bereits zuvor einen sehr weiten Bewertungsspielraum zugestanden und die Klagen abgewiesen – lediglich zusätzliche Ausgleichszahlungen für verspätete Vergütungen 2021 hatte das LSG der Physiotherapie zugesprochen. Genau diese Extras hat das BSG jetzt wieder kassiert: Sie seien mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Hier findet Ihr die Pressemeldung von Physio-Deutschland.

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