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BSG-Urteil: Keine Nachzahlungen, kein zusätzlicher Spielraum für höhere Preise in der Physiotherapie

Katharina Münster Katharina Münster
0 1 Minuten Lesezeit

Am 18. Dezember 2025 fand vor dem 3. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) das Revisionsverfahren gegen das Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg (LSG) statt. Das BSG hat gesprochen – und die Physiotherapie-Verbände sind enttäuscht. Denn durch die Entscheidung des BSG seien Preise verhindert worden, die zu einer Gleichstellung ambulanter Praxen an die Situation im öffentlichen Dienst führen könnten.

Zum Hintergrund: Geklagt hatten IFK, Physio Deutschland, VDB und VPT. Ihr Kernvorwurf: Die Schiedsstelle habe ihren Spielraum überschritten, schlecht bzw. zu spät begründet und mit den gewählten Parametern keine angemessenen Preise ermöglicht. Außerdem sei das Unternehmerrisiko der Praxisinhaber:innen in der Kalkulation praktisch außen vor geblieben.

Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg hatte der Schiedsstelle bereits zuvor einen sehr weiten Bewertungsspielraum zugestanden und die Klagen abgewiesen – lediglich zusätzliche Ausgleichszahlungen für verspätete Vergütungen 2021 hatte das LSG der Physiotherapie zugesprochen. Genau diese Extras hat das BSG jetzt wieder kassiert: Sie seien mit den gesetzlichen Vorgaben nicht vereinbar.

Hier findet Ihr die Pressemeldung von Physio-Deutschland.

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