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Physiotherapie: Auch DGUV- und SVLFG-Preise steigen zum 1. Januar 2026

Yvonne Millar Yvonne Millar
0 1 Minuten Lesezeit

In der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) sowie der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) steigen ab 01.01.2026 die Preise für physiotherapeutische Leistungen um 2,49 Prozent. Damit folgen DGUV und SVLFG der Preissteigerung der GKV.

Wichtig: Ausschlaggebend für die Abrechenbarkeit der neuen Vergütung ist der erste Behandlungstag einer Verordnung. Das heißt, nur Verordnungen, bei denen die erste Behandlung nach dem 31. Dezember 2025 stattfindet, können nach den neuen Preisen abgerechnet werden.

Damit unterscheidet sich die Regelung hier von der für GKV-Patient:innen, bei denen alle Behandlungen, die ab dem 1. Januar 2026 stattfinden, nach den neuen Preisen abgerechnet werden können.

Das ab 1. Januar 2026 geltende Gebührenverzeichnis der DGUV findet Ihr hier.

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