BFH: Freiwillige Beiträge zur Pflegezusatzversicherung nicht absetzbar
Katrin Schwabe-Fleitmann
Freiwillige Beiträge zu Pflegezusatzversicherungen können nicht zusätzlich als Sonderausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden (Az.: X R 10/20). Im vorliegenden Fall hatte ein Ehepaar aus Hessen geklagt. Sie hatten jeweils eine freiwillige private Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, um im Fall einer späteren Pflegebedürftigkeit die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht abgedeckten Kosten abzusichern. Pflegeversicherung =…
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