Zum 1. Februar 2026 steigen laut Bundesministerium des Inneren und für Heimat (BMI) die Höchstbeträge der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV). Sie folgen damit der Vergütungserhöhung bei den GKV-Honoraren, die zum 1. Januar 2026 in Kraft getreten sind.
Für Landesbeamte regelt die jeweilige Landesbeihilfeverordnung die erstattungsfähigen Höchstsätze. In Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen-Anhalt erfolgt die Anpassung an die BBhV automatisch. In Nordrhein-Westfalen, Bremen und auch Niedersachsen sind die Beihilfesätze bereits zum 1. Januar 2026 gestiegen.
Privatpreise anpassenDenkt daran, die Höchstbeträge der Beihilfe bestimmen nicht Eure Preise. Welche Privatpreise Ihr für Eure Praxis festlegt, bestimmt Ihr ganz allein. Nehmt die Erhöhung der GKV-Vergütung bzw. der Beihilfe aber als Anlass, auch Eure Privatpreise zu überprüfen und anzupassen. Mehr dazu lest Ihr im Themenschwerpunkt der up-Februar-Ausgabe, die schon in wenigen Tagen in Euren Briefkästen landet. |
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