Resturlaub ohne Drama
Katharina Münster
In den ersten Wochen eines neuen Jahres findet in vielen Praxen die Urlaubsplanung statt. Dabei heißt es dann oft: „Ich habe noch vier Tage aus dem letzten Jahr.“ Aber: Was gilt überhaupt beim Thema Resturlaub? Nach dem Bundesurlaubsgesetz gilt grundsätzlich: Urlaub soll im laufenden Kalenderjahr genommen werden. Ein Übertrag in das nächste Jahr ist nur vorgesehen, wenn dringende betriebliche Gründe oder in der Person der Mitarbeitenden liegende Gründe dagegensprechen. Wichtig: Diese Grundregel…
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